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Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Auch: PStTG · Meldepflicht

Das Gesetz, das Online-Plattformen verpflichtet, bestimmte Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Gemeldet wird, wer im Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe abschließt oder mehr als 2.000 Euro einnimmt. Beides zusammen ist nicht nötig — eine der beiden Schwellen genügt.

Eine Meldung ist keine Steuerschuld. Sie bedeutet nur, dass die Finanzverwaltung die Zahlen kennt. Ob daraus etwas folgt, entscheidet sich nach den normalen Steuerregeln.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

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