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Neu OVP

Neu OVP heißt: ungebraucht und in der Originalverpackung — ob die Verpackung geöffnet wurde, sagt die Abkürzung nicht, benutzt wurde der Inhalt jedenfalls nie.

Was in eine Neu-OVP-Anzeige gehört

„Kaffeemaschine, neu OVP, Fehlkauf, Rechnung vom Januar liegt bei“ — daraus liest ein Interessent alles, was er braucht: unbenutzt, vollständig, mit Beleg und damit mit Restgarantie. Vier Angaben lohnen sich immer: Kaufdatum, Beleg vorhanden oder nicht, Zubehör vollständig, und ob die Folie noch drauf ist. Der letzte Punkt entscheidet über den Preis, weil zwischen „Karton nie geöffnet“ und „einmal ausgepackt und wieder eingeräumt“ im Sammlerbereich Welten liegen, im Haushaltsbereich dagegen kaum etwas. Fotografiere den Karton mit Typenbezeichnung und den Inhalt im Originalzustand. Wer schreibt „neu, nur einmal getestet“, verkauft übrigens nicht mehr neu, sondern gebraucht — und sollte es auch so nennen.

Der Irrtum: Neu vom Privatverkäufer heißt Rückgaberecht

Heißt es nicht. Das vierzehntägige Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt für Verträge mit Unternehmern; kauft eine Privatperson bei einer Privatperson, gibt es kein Widerrufsrecht, egal wie neu die Ware ist. Was es gibt, ist die gesetzliche Gewährleistung — und die dürfen Privatleute wirksam ausschließen, solange sie keinen Mangel arglistig verschweigen. Deshalb steht in vielen Anzeigen der Satz zum Ausschluss der Gewährleistung. Die Herstellergarantie bleibt davon unberührt: Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum und wird meist nur mit Beleg eingelöst. Leg ihn also bei oder schick eine Kopie mit. Das gibt die übliche Rechtslage wieder und ist keine Rechtsberatung für deinen Verkauf.

Häufige Fragen

Ist neu OVP dasselbe wie originalverpackt?

Fast, aber nicht ganz. OVP sagt, dass die Originalverpackung dabei ist; ob sie noch verschweißt ist, sagt erst das Wort versiegelt. Wenn dir der Unterschied wichtig ist, schreib ihn aus: „Karton geöffnet, Gerät unbenutzt“ oder „Folie unversehrt“. Ein Foto der Kartonkante beantwortet die Frage schneller als jeder Satz.

Kann ich Neuware ohne Rückgaberecht verkaufen?

Ja. Als Privatverkäufer schuldest du kein Widerrufsrecht und darfst die Gewährleistung ausschließen. Was du nicht darfst: einen bekannten Defekt verschweigen oder etwas als neu bezeichnen, das benutzt wurde. Wer regelmäßig größere Mengen Neuware verkauft, rutscht allerdings schnell in die Rolle des Unternehmers — mit allen Pflichten.

Kaufdatum und Beleg machen aus neu ein Argument

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Weiterführend

Stand: 2026-08-24 · Geschrieben von der zweito-Redaktion.