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Gefahrübergang

Der Gefahrübergang ist der Moment, ab dem der Käufer das Risiko trägt, wenn die Ware verlorengeht oder beschädigt wird.

Beim Privatverkauf mit Versand geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer das Paket dem Transportunternehmen übergeben hat. Kommt es nicht an, ist das rechtlich sein Problem.

Beim Kauf bei einem Händler ist es umgekehrt: Dort trägt der Händler das Risiko bis zur Zustellung.

Rechtlicher Begriff: Das ist eine Beschreibung der üblichen Rechtslage, keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Dazu im Ratgeber

Versand oder Abholung

Ab welchem Wert sich Versand rechnet, wer die Kosten trägt, wer das Risiko trägt — und warum „unversichert“ beim Privatverkauf eine schlechte Idee ist.