Die Probefahrt absichern
Fahr mit. Lass dir vorher den Führerschein im Original geben, fotografier ihn zusammen mit dem Personalausweis und halt schriftlich fest, wer bei einem Schaden Selbstbeteiligung und Rückstufung trägt. Ohne Führerschein gibt es keine Probefahrt — sonst machst du dich als Halter selbst strafbar.
Wer fährt, entscheidest du
Lass dir den Führerschein im Original geben, nicht als Foto auf dem Handy. Prüf drei Dinge: das Lichtbild, das Ablaufdatum der Karte und die eingetragenen Klassen. Der EU-Kartenführerschein enthält keine Anschrift — deshalb gehört der Personalausweis dazu, und zwar in derselben Hand. Fotografier beide zusammen, sichtbar mit den Fingern des Interessenten am Rand, und lösch die Bilder, wenn der Verkauf abgeschlossen ist. Das ist kein Misstrauen, sondern deine eigene Absicherung: Nach § 21 StVG macht sich strafbar, wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei ausländischen Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten gilt zusätzlich, dass sie nach einem Wohnsitzwechsel nach Deutschland nur eine begrenzte Zeit gelten. Im Zweifel fährst du selbst und der Interessent sitzt daneben. Das gibt die übliche Rechtslage zur Fahrzeugüberlassung wieder und ist keine Rechtsberatung.
Was die Versicherung zahlt und was an dir hängen bleibt
Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die ein berechtigter Fahrer anderen zufügt — dafür brauchst du nichts zu regeln. Interessant wird es beim Schaden an deinem eigenen Auto. Ohne Kaskoversicherung zahlt niemand außer dem Fahrer, und den musst du zivilrechtlich in Anspruch nehmen. Mit Kasko zahlt die Versicherung, aber du trägst die Selbstbeteiligung, und dein Schadenfreiheitsrabatt wird zurückgestuft. Diese Rückstufung wirkt über Jahre nach und kann teurer werden als der Blechschaden selbst. Genau deshalb steht in einer guten Probefahrtvereinbarung ein Satz, der beides dem Fahrer zuweist: Selbstbeteiligung und den rechnerischen Rückstufungsschaden. Ruf vor dem Verkaufstermin bei deiner Versicherung an und frag, ob fremde Fahrer bei dir mitversichert sind — manche Verträge sind auf einen Fahrerkreis beschränkt, und dann fehlt der Schutz ausgerechnet an dem Tag, an dem du ihn brauchst.
Wer die Probefahrt-Regeln gleich in die Anzeige schreibt, filtert damit die Anfragen vor, die ohnehin nie zu einem Termin führen. Anzeige aufgeben
Der Zettel, den du vorbereitest
Druck die Vereinbarung vor dem Termin aus, zweimal. Hinein gehören: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweis- und Führerscheinnummer des Fahrers, Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Datum, Startzeit, Kilometerstand vor der Fahrt, die vereinbarte Route und die Dauer. Dazu die beiden Sätze zur Selbstbeteiligung und zur Rückstufung, ein Satz, dass der Fahrer Verwarnungs- und Bußgelder aus der Fahrzeit trägt, und zwei Unterschriften. Nach der Rückkehr trägst du Endzeit und Kilometerstand ein. Der Grund für die Uhrzeiten ist handfest: Bei Halt- und Parkverstößen kann die Behörde nach § 25a StVG dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Mit deiner ausgefüllten Vereinbarung ist er ermittelt. Ohne sie erklärst du drei Monate später, dass du das Fahrzeug damals verkaufen wolltest.
Die Maschen, die bei Probefahrten wirklich vorkommen
Die häufigste ist die einfachste: Der Interessent will allein fahren, „nur einmal um den Block“, und kommt nicht wieder. Deshalb steigst du immer mit ein, und deshalb gibst du niemals beide Schlüssel aus der Hand. Die zweite Masche braucht zwei Personen — einer hält dich am Kofferraum in ein Gespräch, während der andere im Innenraum die Papiere sucht. Lass Zulassungsbescheinigung und Ersatzschlüssel nie im Auto, auch nicht im Handschuhfach. Die dritte ist der Schlüsseltausch: Beim Rückgeben landet ein ähnlich aussehender Schlüssel in deiner Hand, das Auto wird nachts abgeholt. Sieh hin, wenn du den Schlüssel zurücknimmst. Und die vierte ist die Anzahlung mit Falschgeld direkt nach der Fahrt, wenn die Stimmung gut ist. Termine tagsüber, an einem belebten Ort, mit einer zweiten Person an deiner Seite nehmen diesen Maschen die Grundlage.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Probefahrt selbst mit im Auto sitzen?
Vorgeschrieben ist das nicht, sinnvoll ist es fast immer. Du siehst, wie gefahren wird, du kannst Fragen zum Fahrzeug direkt beantworten, und das Auto verschwindet nicht. Wenn du wirklich nicht mitfährst, dann nur gegen hinterlegten Ausweis, mit unterschriebener Vereinbarung und mit einer zweiten Person, die den Termin kennt.
Wer zahlt, wenn der Interessent mein Auto beschädigt?
Für Schäden an anderen zahlt deine Haftpflicht. Den Schaden an deinem eigenen Auto trägt entweder die Kasko — dann bleiben dir Selbstbeteiligung und Rückstufung — oder niemand. Genau diese beiden Posten schreibst du vorher in die Probefahrtvereinbarung und lässt sie unterschreiben.
Darf ich eine Kaution für die Probefahrt verlangen?
Vereinbaren darfst du das, verlangen kannst du es nicht einseitig. Ernsthafte Interessenten steigen bei Bargeldkautionen oft aus, und du handelst dir das Falschgeldrisiko ein. Der Ausweis in deiner Hand und eine unterschriebene Vereinbarung wirken in der Praxis besser als ein Geldschein.
Was mache ich nach dem Verkauf mit den Fotos von Ausweis und Führerschein?
Löschen, sobald der Zweck erledigt ist — also nach Übergabe und Zahlungseingang. Solange der Vorgang läuft, bewahrst du sie geschützt auf und gibst sie an niemanden weiter. Die Daten des tatsächlichen Käufers gehören dagegen in deine Unterlagen, weil du sie für die Veräußerungsanzeige brauchst.